LAGE UND KURZBESCHREIBUNG
Diese helle 2-Zimmer Wohnung mit rd. 55 m2 Wohnnutzfläche befindet sich im 5. Geschoss mit Lift eines Altbau-Wohnhauses im 10. Bezirk, Nähe Quellenplatz.
Der ausgewogene Grundriss des rd. 24 m2 Wohnraums bietet Raum für einen Wohn-/Essbereich. Außerdem gibt es ein rd. 13 m2 Schlafzimmer, eine separate gut ausgestattete neutrale Einbauküche mit Fenster, ein Badezimmer mit Dusche, WC und Waschmaschinen-Anschluss, das vom Vorraum zu begehen ist.
Ein Garagen- oder Stellplatz ist dieser Wohnung nicht zugeordnet. Ein Kellerabteil ist vorhanden.
Nahversorgung und Infrastruktur sind ausgezeichnet - Schulen, Kindergärten, div. Ärzte, Apotheke, Lokale, Supermärkte und Grünflächen in unmittelbarer Nähe.
Gute öffentliche Verkehrsanbindung. In 1 Gehminute erreicht man die Straßenbahn- bzw. Nachtbus/Autobus.
ECKDATEN
VERKEHRSANBINDUNG
Beste Erreichbarkeit im öffentlichen Verkehr!
Die Straßenbahnlinie 1 "Leebgasse", 6, 11, O "Quellenplatz", die Autobuslinien 200, 210 sowie die Nachtautobuslinien N6, N65, N66, N67, N68 sind in 1-2 Gehminuten zu erreichen. Die U1 "Reumannplatz ist 600m entfernt. Die Innere Stadt ist öffentlich in rd. 15-20 Minuten zu erreichen.
SONSTIGES
Die Höhe der Reparaturrücklage beträgt per 31.12.2022 rd. € 29.218,23. Es steht demnächst eine Hofsanierung an.
Aufgrund öffentlicher Bundesförderung bei Vermietung: Vollanwendung MRG, angemessener Mietzins nach § 16 MRG und Befristungsabschlag.
Genaue Informationen und Unterlagen stehen bei Ankaufsinteresse in einem Datenverzeichnis für Sie zur Verfügung.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Quellenplatz
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Nach Ihrer elektronischen Anfrage über die Immobilienplattform bekommen Sie ein Mail, in dem Sie über Ihre Konsumentenrechte sowie die Provisionsvereinbarung informiert werden. Bitte haben Sie als Konsument Verständnis dafür, dass Immobilienmakler in Österreich aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der Europäischen Union 2011/83/EU bzw. des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (VRUG) vom Juni 2014 genaue Unterlagen oder Informationen zum Objekten, so auch die Adresse oder Besichtigungsmöglichkeiten, zumeist nur dann bekanntgeben, wenn Sie als Konsument schriftlich oder elektronisch bestätigen, dass Sie über die Ihre Konsumenten- bzw. Rücktrittsrechte nach § 11 FAGG aufgeklärt wurden bzw. den Makler schriftlich oder elektronisch zum sofortigen, vorzeitigen Tätigwerden auffordern. Wir garantieren, dass eine Besichtigung für Sie stets kostenlos und unverbindlich ist und auch das Maklerhonorar immer erst nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Rechtgeschäftes (Miet- oder Kaufvertrag) zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer jeglich Anfragen zum Objekt nur dann weiter bearbeiten können, wenn diese unter Angabe des vollständigen Namens, der genauen Firmenbezeichnung sowie einer aktuellen Anschrift, Telefonnummer bzw. Mailadresse erfolgen. Angemerkt wird, dass zwischen Abgeber und Immobilienmakler kein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis besteht. Kraft Geschäftsgebrauchs in Österreich sind wir als Doppelmakler tätig und vertreten als Vermittler gleichermaßen die Interessen beider Seiten, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.
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